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Planung von Brandmeldeanlagen nach DIN 14675  

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In den meisten Fällen kommt die Forderung zum Betrieb einer Brandmeldeanlage (BMA) aus dem Baurecht, der Baugenehmigung oder dem Prüfbericht zum Brandschutz. Das Brandschutzkonzept bildet dabei die Grundlage für die Planung im Sinne einer Kompensation baulicher Abweichungen im Brandschutz oder bei besonderen Gefährdungen. Leider sind in vielen Brandschutzkonzepten  die Forderungen allgemein gehalten.  Es fehlen oftmals konkret formulierte Anforderungen. 

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Die Mindestanforderungen an Aufbau und Betrieb einer BMA müssen laut DIN 14675 in einem Brandmelde- und Alarmierungskonzept festgelegt werden. Das Konzept fasst die Anforderungen zum Betrieb einer Brandmeldeanlage zusammen. Diese​ umfassen u.a. folgende Punkte:

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  • Welche Bereiche sind zu überwachen?

  • Wie erfolgt die Alarmdarstellung?

  • Wo wird der Brandalarm gemeldet?

  • Welche Sicherungseinrichtungen sollen angesteuert werden?

  • Muss die BMA von einem anerkannten Sachverständigen geprüft werden?

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Die normativen Grundlagen sind in der DIN VDE 0833 Teil 1 und 2, EN 54 sowie der DIN 14675 geregelt. 

Sind alle Informationen zusammengeführt, müssen die Maßnahmen mit dem Betreiber, der Feuerwehr und einem Sachverständigen abgestimmt werden. Nur so kann  das definierte Schutzziel, die Steuerfunktionen und Alarmorganisation sicher gestellt werden.

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Wir erstellen seit Jahren Brandmeldeanlagenkonzepte  und können auf einen vielfältigen Erfahrungsschatz zurückgreifen. Sie erhalten von uns

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  • das Konzept der BMA zur Vorlage bei der Feuerwehr

  • die Planung der BMA mit Grundrissen und Melderstandorten

  • wir übernehmen die Absprachen mit der Feuerwehr und einem anerkannten Sachverständigen

  • Sie erhalten von uns Kompetenz!  Wir stellen sicher, dass die gültigen Normungen Grundlage unserer Planung sind.

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